Die Gemeinden sind verpflichtet, für Ordnung zu sorgen:
- Littering, Sprayereien und Aufkleber etc. sind zeitnah zu entfernen.
- Abfallbehälter sind bei Bedarf öfter als im normalen Zyklus zu leeren.
- Ordnungsbussen-Pflicht für Littering, Sprayereien, Aufkleber, Demo-Farbattacken etc.
- Private Liegenschaften, die an öffentlichen Grund angrenzen und für Passanten gut einsehbar sind, haben die gleiche Ordnungspflicht wie die Gemeinden.