Die Gemeinden sind verpflichtet, für Ordnung zu sorgen:

  1. Littering, Sprayereien und Aufkleber etc. sind zeitnah zu entfernen.
  2. Abfallbehälter sind bei Bedarf öfter als im normalen Zyklus zu leeren.
  3. Ordnungsbussen-Pflicht für Littering, Sprayereien, Aufkleber, Demo-Farbattacken etc.
  4. Private Liegenschaften, die an öffentlichen Grund angrenzen und für Passanten gut einsehbar sind, haben die gleiche Ordnungspflicht wie die Gemeinden.