Ordnungsbussen-Pflicht bei Sprayereien, politischem Vandalismus und Spass-Vandalismus
Sprayereien, Tags und Farbattacken können analog zu Litteringbussen einfach in einem Bussenkatalog festgelegt werden.
Auch Sachbeschädigungen beim Randalieren an Demonstrationen können anhand der entstandenen Reparaturkosten des Schadens kategorisiert werden.
Bussenkatalog: CHF 500 bis CHF 5’000.-
Zuzüglich Reinigungs- und Reparaturkosten.
Was darüber hinausgeht, kann weiterhin im ordentlichen Strafverfahren einzeln geprüft werden. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Vandalismus auf öffentlichem Grund oder an Privateigentum.
- Öffentlicher Grund
Unveränderte Praxis: Wird die Busse nicht bezahlt, gibt es als Alternative zur Haftstrafe die Möglichkeit, gemeinnützige Arbeit zu leisten. - Privateigentum
Da die Ordnungsbusse vom Staat einkassiert wird und der Bürger nicht auf Reinigungs- und Reparaturkosten sitzen bleiben darf, muss die Gemeinde in die Verantwortung genommen werden.
Die Kosten werden entweder durch eine private Versicherung oder durch die Gemeinde gedeckt. Teilweise wird dies bereits praktiziert, indem die Gemeinde die Reinigung selbst übernimmt oder sich an den Kosten zu 50 % beteiligt.
Die Gemeinde muss künftig die volle Haftung übernehmen, sonst bleibt der Bürger auf den Kosten sitzen und die Gemeinde kümmert sich weiterhin nicht darum, linksextremen Vandalismus einzudämmen.
Die Chaoten sind meist mittellose Studenten oder Sozialhilfeempfänger. Eine Betreibung, die lediglich fünf Jahre im Register sichtbar ist, wirkt nicht abschreckend genug, und der finanzielle Schaden bleibt am Ende beim Geschädigten hängen.
Linke Städte, die linksextremen Vandalismus gewähren lassen, sollen konsequent für die Kosten aufkommen, die dem Bürger und Steuerzahler entstehen. Nur so werden Gemeinden sich ernsthaft bemühen, Vandalismus wirksam zu bekämpfen.
Unterschreiben Sie die Petition:
