Littering bussen 2025

Die nationalen Littering-Bussen 1, die ab dem 1. August 2026 gelten, hat der Bundesrat am 24. Juni 2026 von maximal 300 auf maximal 250 Franken gesenkt.

Bereits die ursprünglich vorgesehenen 300 Franken wären zu tief angesetzt gewesen. Nun hat der Bundesrat die Höchstbusse mal wieder unter dem bekannten Vorwand des „Täterschutzes“ nochmals um 50 Stutz reduziert.

Das neue nationale Littering-Regime ist wie folgt gestaffelt:

  • 100 Franken für Kleinabfälle wie Zigarettenstummel, PET-Flasche etc.
  • 200 Franken für Littering bis zum Volumen eines 35-Liter-Kehrichtsacks
  • 250 Franken für grössere Mengen Abfall

Mit einer potentiell Busse von 250 Franken lässt sich also das Zuhause problemlos entrümpeln und der Abfall illegal auf der Strasse entsorgen. Das ist weniger Aufwand als einen Lieferwagen zu mieten und die Entsorgung im Werkhof zu bezahlen und das Risiko einer Busse wert…

Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zeigen doch deutlich:

Mit tiefen Bussen und teuren Littering-Kampagnen lässt sich das Problem nicht lösen, denn die meisten Schweizer Grossstädte sind nach wie vor auffallend dräckig. Im Gegensatz zu vorbildlichen Städten im Ausland, die Littering mit deutlich höheren Bussen und konsequenter Kontrolle wirksam bekämpfen.

Es wäre auch sinnvoll gewesen, wenn die für Parkbussen zuständige Polizei ihren Aufgabenbereich auch auf Littering-Delikte ausdehnen würde…

Ausserdem wurde vergessen:

  • Liegenlassen von Hundekot 2
  • Illegale Entsorgung von Hausmüll in öffentlichen Abfalleimern
  • Graffiti, sonstige Schmierereien und das Anbringen von Chläberli

All diese Delikte müssen zwingend mit saftigen Ordnungsbussen geahndet werden. Es darf nicht dem Goodwill der Gemeinden überlassen bleiben, die mit ihren eigenen Bussenkatalogen lächerlich tiefe Bussen aussprechen. Ebenso wenig sollte man sie dem ordentlichen Strafverfahren überlassen, in dem Richter die Umstände des Chaoten (soziale Notlage) berücksichtigen und ebenfalls viel zu tiefe Bussen aussprechen 3.

Saftige Ordnungsbussen sind notwendig, um Littering, Sprayereien und Klebereien endlich sichtbar zu reduzieren. Die Bussen müssen eine starke abschreckende Wirkung erzielen und sollen Ignoranten und Chaoten zu einem anständigen Benehmen im öffentlichen Raum bewegen.

  1. Das Parlament hat am 19. März 2024 einen Vorstoss des Schweizer Bauernverbands genehmigt.
    Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG), Seite 13:
    https://www.parlament.ch/…pdf
    Art. 61 Abs. 1 Bst. i und j sowie Abs. 4
    Mit Busse bis zu 300 Franken wird bestraft, wer widerrechtlich vorsätzlich oder fahrlässig kleine Mengen von Abfällen wegwirft oder liegenlässt (Art. 31b Abs. 5). ↩︎
  2. Hundekot liegen lassen härter bestrafen ↩︎
  3. Justitia hat Angst vor linksextremem Pöbel ↩︎