Immobilienbesitzer sind bereits heute verpflichtet, Emissionen zu unterlassen, die Nachbarn oder die Allgemeinheit stören. Es gibt klare Vorschriften zu Lärm, Gerüchen und auch zur ästhetischen Wirkung einer Liegenschaft. So müssen etwa Bäume zurückgeschnitten werden, wenn sie dem Nachbarn die Aussicht nehmen oder störenden Schatten werfen.
Warum aber sollen Passanten und Nachbarn tagtäglich Schmierereien wie Nazi-Symbole oder linksextreme Parolen dulden müssen, die von randalierenden Sprayern hinterlassen wurden? Es kann nicht sein, dass städtische Gebäude von Sprayereien befreit werden und private Hausfassaden daneben verschmiert bleiben.
Auch Littering auf Privatgrundstücken, etwa durch Messie-Verhalten, verschandelt das Ortsbild, wenn es vom öffentlichen Raum aus gut sichtbar ist. In solchen Fällen muss die Gemeinde eingreifen und im Notfall mit einer Ordnungsbusse reagieren, falls der Eigentümer trotz Aufforderung nicht für Ordnung sorgt.
Die grosse Mehrheit der Immobilienbesitzer kümmert sich verantwortungsvoll um ihre Liegenschaften. Sie sorgen für ein gepflegtes Erscheinungsbild, entfernen Graffiti an der Fassade und halten das Grundstück sauber.
Nur wenige rücksichtslose Immobilienhaie oder gleichgültige Eigentümer lassen Sprayereien und Müll unbeachtet. Ihnen scheint das Stadt- oder Dorfbild gleichgültig zu sein.
Ein liberaler Rechtsstaat lebt vom Verantwortungsbewusstsein seiner Bürger. Wer durch unterlassene Instandhaltung das Ortsbild beeinträchtigt, soll wie jeder andere, der beim Sprayen oder Littering erwischt wird, zur Rechenschaft gezogen werden.
Hinweis: Die Massnahme betrifft ausschliesslich Grundstücksbereiche, die an den öffentlichen Raum angrenzen und für Passanten gut sichtbar sind. Die Gemeinden sollen die Eigentümer bei der Graffiti Entfernung unterstützen oder sich zumindest an den Kosten beteiligen, wie es teils bereits praktiziert wird.