
Bundesbern will Littering schweizweit einheitlich mit bis zu 300 Franken bestrafen, darunter fällt auch das illegale Entsorgen von Sperrgut.
Das heisst: Ein grosser Haufen Sperrgut korrekt zu entsorgen und mit einem gemieteten Lieferwagen zur Verbrennungsanlage zu fahren, kostet etwa gleich viel wie die Busse, die ein ertappter Littering-Täter bezahlen müsste.
Das ist ein idiotische Verordnung, wenn sich anständige Bürger verarscht fühlen, weil Kriminelle mit zu viel Milde behandelt werden.
Für eine ordnungsliebende Gesellschaft braucht es eine faire Justiz, die Kriminalität mit wirksamen Ordnungsbussen ahndet und somit vor Littering und Sprayereien etc. abschreckt.
Hinzu kommt, dass das Liegenlassen von Hundekot im Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt wird!
Im benachbarten Ausland sind Ordnungsbussen für Littering und Hundekot viel höher!
Beispiel: Hundekot am Boden kann für einen Wiederholungstäter in Österreich bis € 7’000.- oder in Deutschland bis € 1’500.- kosten (1). Nicht viel anders in Italien und Frankreich.
In der neuen Verordnung wurden auch Graffiti und Sprayereien ausgelassen. Diese müssen zwingend auch mit Ordnungsbussen bestraft werden, statt jeden Einzelfall vor den Richter zu bringen, der dann eine lächerlich tiefe Busse ausspricht (2).
Lesen Sie dazu hier:
(1) Hundekot liegen lassen härter bestrafen
(2) Justitia hat Angst vor linksextremem Pöbel
Tipp an Polizei und Gemeinden zum richtigen Vorgehen bei Sperrgut-Littering
Bundesgesetz über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG), Seite 13:
Art. 61 Abs. 1 Bst. i und j sowie Abs. 4
Mit Busse bis zu 300 Franken wird bestraft, wer widerrechtlich vorsätzlich oder fahrlässig kleine Mengen von Abfällen wegwirft oder liegenlässt (Art. 31b Abs. 5).