1. Die Gemeinde sollte Sperrgut-Littering sofort entfernen, um ein ordentliches Stadtbild zu gewährleisten und Nachahmer davon abzuhalten, zu denken, solche Vermüllung des öffentlichen Raums sei in der Schweiz normal.
  2. Am Ort des Sperrgut-Litterings soll mindestens eine Woche lang ein grosses Schild mit einer Aufschrift aufgestellt werden. Beispielsweise: „Bitte sachdienliche Hinweise zum Sperrgut-Littering an Polizei (Tel. 117) oder den nächsten Polizeiposten“.

    Sowohl der Littering-Täter als auch die Nachbarschaft werden so auf das Problem aufmerksam, was eine abschreckende Wirkung auf mögliche Nachahmer hat.
  3. Die Polizei soll bei einigen Nachbarn an der Tür läuten und sich zur illegalen Entsorgung erkundigen. Die Polizeipräsenz spricht sich schnell im Quartier herum und schüchtert den Littering-Täter sowie potenzielle Nachahmer ein. Das Erkundigen bei den Nachbarn kann auch direkt zum Übeltäter führen.

Dieses Vorgehen ist auch bei Sprayereien/Graffiti anwendbar!

Mit diesem systematischen Vorgehen gegen illegale Sperrgut-Entsorgung und Sprayereien zeigen die Gemeinden der Bevölkerung, dass sie sich ernsthaft um Ordnung bemühen.

PS:
Mit der Vergabe von Ordnungsbussen (Petitions-Punkt 3) ist der Fall schnell erledigt, ohne dass die Staatsanwaltschaft unnötig involviert wird. Für Littering, Graffiti etc. wird kein Richter benötigt, der sich um den Einzelfall kümmert. Die Tat ist eindeutig erkennbar und kann anhand einer Sachschaden-Bussentabelle geahndet werden. Sonst passiert, was in Winterthur passiert ist: Ein Linksautonomer hat mit Sprayereien einen Sachschaden von mehreren zehntausend Franken angerichtet und erhielt dann eine Busse von nur 100 Franken. Der Richter hat ihn als armen Studenten eingestuft, der eine höhere Busse nicht bezahlen könnte. Aus gutem Grund wird im Strassenverkehr auch nicht der Richter hinzugezogen, um die Höhe der Busse im Einzelfall zu beurteilen!